AfD: Sogenanntes Konjunkturpaket ist nichts anderes, als Opium für das Volk!

Licht und Schatten beim zweiten Corona-Steuerhilfepaket

AfD: Sogenanntes Konjunkturpaket ist nichts anderes, als Opium für das Volk!

Vor der heute anstehenden Beratung des Bundeskabinetts zum sogenannten Konjunkturpaket warnt der stellvertretende Bundesvorsitzende der AfD, Stephan Brandner, vor viel zu hohen Kosten, die kaum Wirkung auf die Konjunktur zeigen werden und zudem die Wirtschaft vor hohe Herausforderungen stellen:

„Das sogenannte Konjunkturpaket, das CDU und SPD klientelgesteuert ausgeklüngelt haben, ist nichts als Opium für das Volk und wird bestimmt kein ‚Wumms‘, sondern ein Rohrkrepierer. Die Menschen sollen angesichts der riesigen Ausmaße der von den Altparteien verursachten Wirtschaftskrise ruhiggestellt werden, indem man ihnen einredet, die Politik hätte die Lage im Griff. Das ist aber mitnichten der Fall. Die minimale Senkung der Mehrwertsteuer, zudem noch befristet auf ein halbes Jahr, wird niemanden dazu anregen, Investitionen zu tätigen, und verursacht hohe Kosten für die Wirtschaft. Wir als AfD fordern richtige, kräftige Maßnahmen sowie eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer um 7 Prozent. Nur so kann man die Wirtschaft ankurbeln und die Bürger, die unter der fatalen Politik während der Coronazeit gelitten haben, entlasten. Die immensen Bürokratiekosten, die mit einer zeitlich so stark beschränkten Senkung einhergehen, führen dazu, dass selbst der Handel sich gegen die Maßnahmen auflehnt. So macht man Politik am Bürger vorbei, zum Schaden Deutschlands.“¹

Zum heute im Kabinett verabschiedeten zweiten Corona-Steuerhilfepaket erklärt Danyal Bayaz, Leiter des Wirtschaftsbeirates der Grünen Bundestagsfraktion und Mitglied im Finanzausschuss:

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung enthält sinnvolle Vorschläge, aber auch schwierige Fragen. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung bei der zeitlichen Verlängerung des Verlustrücktrags nachlegt und die Forschungsförderung ausbaut. Doch leider hat sie es versäumt, den Unternehmen direkt mit dem letzten Corona-Steuerhilfegesetz mehr Planungssicherheit und Vorlaufzeit für die geplanten Änderungen, insbesondere bei der Mehrwertsteuersenkung, zu geben.

Die Mehrwertsteuersenkung ist eine Rechnung mit einigen Unbekannten. Es ist nicht sicher, ob und wie die Senkung der Steuer weitergegeben wird. Unklar ist auch, wie hoch der Aufwand für einzelne Unternehmen ist und ob die Kosten den volkswirtschaftlichen Nutzen womöglich übersteigen. Auch profitieren Krisengewinner wie der Online-Handel ebenso von dieser Maßnahme wie der stationäre Einzelhandel. Unterjährige Änderungen erzeugen immer hohen Aufwand. Die rechtlichen Fallstricke, die mit der Senkung einhergehen, sollten schnellstmöglich durch ein konkretisierendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums praxisnah erläutert werden, um eine zügige Umsetzung zu unterstützen.

Gerade mit Blick auf kleine und mittelständische Unternehmen wäre eine zeitliche Verlängerung des Verlustrücktrags in Höhe der bereits jetzt geltenden Million angebracht. Diese Verbesserung ist zwar eine effektive Maßnahme für viele Unternehmen. Doch so wie der Verlustrücktrag jetzt ausgestaltet ist, kommt er nur größeren Unternehmen zu Gute. Hier sollte die Bundesregierung nachsteuern.

Die Bundesregierung sollte außerdem schnellstmöglich die Verbesserung der steuerlichen Förderung der MitarbeiterInnenbeteiligung umsetzen. Diese Reform ist überfällig. Die MitarbeiterInnenbeteiligung ist ein wichtiges Instrument, um gut ausgebildete Beschäftigte an Unternehmen und den Standort insgesamt zu binden. Die im Koalitionsbeschluss angegebenen 100 Millionen Euro sind allerdings deutlich zu gering. Damit das Instrument wirkt, braucht es deutlich mehr.²

¹Bündnis 90/Die Grünen ²Alternative für Deutschland

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