Schwellenwert zur Arbeitszeiterfassung und Kontrollen beim Mindestlohn

Absenkung des Schwellenwerts weicht Mindestlohn-Kontrolle auf

Schwellenwert zur Arbeitszeiterfassung und  Kontrollen beim Mindestlohn

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte zu den Vorschlägen von Bundesarbeitsministerin Nahles zur Herabsetzung des Schwellenwerts zur Arbeitszeiterfassung und den Kontrollen beim Mindestlohn: „Der DGB sieht die Absenkung des Schwellenwerts zur Aufzeichnungspflicht der Arbeitsstunden äußerst kritisch. Indem bestimmte Arbeitnehmergruppen ausgenommen werden, wird das System der umfassenden Kontrolle aufgeweicht. Das schafft neue Möglichkeiten der Umgehung und des Missbrauchs - ausgerechnet in Branchen, die der Gesetzgeber aufgrund bisheriger Praktiken klar als Schwarzarbeitsbranchen identifiziert hatte. Diese Branchen müssen weiter intensiv beobachtet und effektiv kontrolliert werden.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass bei 2000 Euro brutto monatlich nicht mehr der gesetzlich vorgeschriebene Grundlohn von 8,50 Euro pro Stunde erreicht wird, wenn zusätzlich nicht anrechenbare Zuschläge einfließen (z.B. für Nacht- Sonntagsarbeit, Leistungsprämien, Sonderleistungen). Da aber ab dieser Schwelle die Aufzeichnungspflicht entfällt, sind keine Kontrollen der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mehr möglich. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlieren ihren Schutz. Dabei hilft es auch nicht, dass diese Regelung nur für diejenigen gilt, die nachweislich über 12 Monate die 2000 Euro brutto bekommen haben. Es ist nicht ungewöhnlich, dass - etwa in der Gastronomie in Großstädten - ganzjährig eine hohe Zahl von Arbeitsstunden anfällt.

Für Saisonbeschäftigte, die per Ausnahmeregelung tägl. 12 Stunden arbeiten dürfen, bleibt zwar die Aufzeichnungspflicht der Überstunden nach dem Arbeitszeitgesetz bestehen. Aber die Aufzeichnung soll nicht mehr vom Zoll überprüft werden. Zuständig sollen, wie bisher, regionale Behörden sein, die die Ausnahmeregelungen auch gewähren. Eine gründliche Kontrolle hat schon in der Vergangenheit nicht funktioniert, u.a. weil diese Behörden nicht genug Leute haben. Die Länder stehen in der Verantwortung, für mehr Personal zu sorgen.

CDU/CSU sollten endlich von weiteren Forderungen zur Aufweichung des Mindestlohns Abstand nehmen. Sie haben den Mindestlohn mit beschlossen und sollten jetzt für seinen Erfolg kämpfen, statt ihn zu torpedieren oder mit anderen politischen Projekten zu verknüpfen.“ Deutscher Gewerkschaftsbund www.dgb.de

Erleichterungen bei Dokumentationspflichten auch für die Landwirtschaft schaffen

Bauern- und Arbeitgeberpräsident wenden sich an Ministerin Nahles

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, fordert, die aktuell vorgeschlagenen Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten zum Mindestlohn auch für die Beschäftigten in der Landwirtschaft und im Gartenbau zu ermöglichen. In einem Schreiben an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles forderte Rukwied gemeinsam mit dem Präsidenten des Gesamtverbandes der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber, Martin Empl, dies über eine entsprechende Verordnung umzusetzen.

Die Dokumentationspflichten gelten unabhängig von der Lohnhöhe für alle Arbeitnehmer in Landwirtschaft und Gartenbau. Nach den vorgesehenen Erleichterungen im Mindestlohngesetz sollen dagegen für Arbeitnehmer anderer Branchen ab einem Lohn von 2.000 Euro keine Dokumentationspflichten mehr bestehen. Hintergrund ist, dass das Arbeitsministerium die Auffassung vertritt, der Wirtschaftsbereich Landwirtschaft und Gartenbau unterliege nicht den Regelungen des Mindestlohngesetzes, da die Branche einen allgemeinverbindlich erklärten Mindestentgelttarifvertrag abgeschlossen hat. Dieser läuft erst Ende 2017 aus, so dass für die Landwirtschaft die Regelungen des Mindestlohns und die möglichen Lockerungen der Dokumentationspflichten erst ab dem 1. Januar 2018 gelten würden. Bis Ende 2017 müssen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle Beschäftigten in Landwirtschaft und Gartenbau die Arbeitszeiten unverändert und umfassend aufgezeichnet und dokumentiert werden. Deutscher Bauernverband e.V. www.bauernverband.de

Ihre Meinung ist wichtig!

Ihre Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.