Hinterzimmerbeschlüsse gefährden Demokratie und Pandemiebekämpfung

Weidel/Gauland: Faktische Berufsverbote und maßlose Beschränkung von Freiheitsrechten

Hinterzimmerbeschlüsse gefährden Demokratie und Pandemiebekämpfung

„Dass die Beschlussvorlage der Kanzlerin für die Anti-Corona-Maßnahmen den Medien, aber nicht dem Bundestag vorliegt, ist eine schwere Missachtung des Parlaments und eine Gefahr für die Demokratie“, erklärt Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Kessler weiter:

„An den Entscheidungen über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die auch Einschränkungen der Freiheitsrechte beinhalten, muss der Bundestag beteiligt werden, wie auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gefordert hat. Dass weitreichende Entscheidungen nicht öffentlich im Bundestag beraten werden, sondern hinter verschlossenen Türen getroffen werden, verhindert, dass die Menschen die Beschlüsse nachvollziehen können. Wenn die Maßnahmen aber für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar sind, dann werden sie auch nicht eingehalten.

Mit ihrer Intransparenz gefährdet die Bundesregierung eine erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie. Anstatt über Strafen zur Durchsetzung der Maßnahmen zu sprechen, muss die Bundesregierung die Bevölkerung von der Angemessenheit der Maßnahmen mit Argumenten überzeugen. Eine Befassung des Bundestages wäre dafür ein notwendiger erster Schritt.“¹

Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag Alice Weidel kritisiert die von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder gefassten Corona-Beschlüsse:

„Mit diesem kopflosen und unverhältnismäßigen ‚Lockdown Light‘ fahren Merkel und die Ministerpräsidenten unsere Volkswirtschaft mutwillig und mit Vorsatz an die Wand. Die beschlossene Stilllegung weiter Teile des öffentlichen Lebens läuft auf ein Berufsverbot für ganze Branchen hinaus.

Das ist ein Todesurteil für unzählige Händler, Gewerbetreibende, Gastronomen, Hoteliers, Selbständige, Freiberufler, Künstler und Dienstleister, die schon das bisherige überzogene Maßnahmen-Chaos nur mit zusammengebissenen Zähnen und unter Aufopferung ihrer letzten Reserven überlebt haben. Wie absurd und willkürlich die Maßnahmen sind, zeigt sich schon daran, dass Friseursalons zwar geöffnet bleiben dürfen, Kosmetikstudios hingegen geschlossen werden müssen.“

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland erklärt dazu:

„Die in Aussicht gestellten Staatshilfen werden das Gros der Betroffenen am ausgestreckten Arm verhungern lassen, die Überlebenden noch tiefer in Subventionsabhängigkeit treiben und die öffentlichen Finanzen weiter zerrütten. Millionen Bürger werden die kommenden Wochen in tiefer Sorge um ihren Arbeitsplatz und in Ungewissheit über ihre Zukunft und Existenz verbringen müssen.

Bei der Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten haben die Regierungen von Bund und Ländern jedes Maß verloren. Die materiellen, persönlichen und gesellschaftlichen Kollateralschäden übersteigen den fragwürdigen Nutzen, der von diesen Maßnahmen ausgehen soll, bei weitem. Statt ältere Menschen und gefährdete Personen wirksam und gezielt zu schützen, werden sie durch diese Totalblockade in Einsamkeit und Isolation gezwungen. Dadurch drohen ihnen weitere schwerwiegende seelische und gesundheitliche Schäden.

Der ‚Lockdown Light‘ durch eine von der Verfassung nicht vorgesehene Corona-Kungelrunde bringt das Fass zum Überlaufen. Jetzt ist der Zeitpunkt, an dem die Parlamente in Bund und Ländern die demokratische Kontrolle über den Umgang der Politik mit dem Sars-CoV-2-Virus zurückholen müssen.“²

Ohoven: Lockdown-Beschlüsse auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen

Zur heutigen Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zu den Beschlüssen für einen zweiten Lockdown erklärt Mittelstandspräsident Mario Ohoven:

„Die Bundeskanzlerin konnte in ihrer Regierungserklärung keine für den Mittelstand zufriedenstellende Begründung für den von ihr und den Ministerpräsidenten der Länder verfügten zweiten Lockdown liefern. Als Folge dieser - am Deutschen Bundestag vorbei - beschlossenen Maßnahmen droht tausenden Mittelständlern das wirtschaftliche Aus.

Es besteht kein Zweifel daran, dass der Staat zur Eindämmung der Pandemie alles tun muss, was geeignet, erforderlich und angemessen ist, um die Bürger zu schützen. Bei den getroffenen Maßnahmen geht es aber um nicht weniger als die wirtschaftliche Existenz von ganzen Berufsgruppen, Millionen von Selbstständigen und deren Familien.

Daher ist es nicht nur legitim, sondern geradezu geboten, die Frage zu stellen, ob die Maßnahmen auch im Rechtssinne verhältnismäßig sind und damit im Einklang mit unserer Verfassung stehen. Wir werden als Verband im Interesse des Mittelstands eine solche Überprüfung veranlassen. Am Ende könnte die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts stehen.“³

¹Partei Die Linke im Bundestag ²AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ³BVMW Pressesprecher

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