Ministerpräsident Dietmar Woidke nimmt morgen in Karlsruhe für das Land Brandenburg an der Mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über das NPD-Verbotsverfahren teil. Woidke hatte als Innenminister Brandenburgs das Verfahren mit vorangetrieben. „Für mich ist es selbstverständlich in Karlsruhe dabei zu sein und dem Verfassungsgericht auch zu zeigen, wie wichtig mir das Verfahren ist.“
Im Dezember 2012 hatten die Bundesländer beschlossen, einen Antrag auf ein Verbot der NPD zu stellen. Der Verbotsantrag wurde 2013 eingebracht. Laut Grundgesetz obliegt es allein dem Bundesverfassungsgericht, über die Verfassungsmäßigkeit einer Partei zu entscheiden. Deshalb kann eine verfassungswidrige Partei auch nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden.
Woidke: „Natürlich ist mir klar, dass mit einem Verbot der NPD rechtsradikale Gedanken aus den Köpfen nicht verschwinden. Da müssen wir weiter dran bleiben. Wir können mit einem erfolgreichen Verbotsverfahren aber sicherstellen, dass die Feinde des demokratischen Staates von diesem nicht auch noch finanziert werden müssen.“
Zudem, so Woidke weiter, sei es ein deutliches Zeichen in die Gesellschaft hinein, dass nicht Medien oder Politiker die NPD verboten sehen wollten, sondern dies auf der Grundlage des Grundgesetzes erfolge, das die Gründungsväter der Bundesrepublik verabschiedeten. „Die NPD steht deutlich außerhalb der Verfassung, deshalb bin ich fest davon überzeugt, dass das Verfahren richtig und erfolgreich ist.“ Mitteilungen des Landes Brandenburg
Obwohl die Partei nur noch in Schwerin Abgeordnete in einem Landesparlament stellt, geht es hierbei nicht um Peanuts. 2014 bekam die NPD rund 1,4 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Mit geringeren finanziellen Mitteln würde es den Neofaschisten deutlich schwerer fallen, neue Strukturen aufzubauen. Trotz ihrer Schwäche auf Bundesebene ist die Partei weiterhin äußerst gefährlich. In einigen ostdeutschen Regionen ist sie fest verankert und hetzt dort gegen Flüchtlinge.
Eine direkte Folge davon sind die zunehmenden Anschläge auf Unterkünfte der Schutzsuchenden. Desaströs wäre es, wenn das Verfahren erneut wegen des Einsatzes der V-Leute scheitern würde. Denn ein drittes Verbotsverfahren wird es sicherlich nicht geben. In jedem Fall sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, um die Umtriebe der Rechten einzudämmen. Denn als Alternative zur NPD steht die AfD bereit, die sogar breitere Wählerschichten mobilisieren kann.
Die Regierungsparteien tragen an dem Aufstieg der neuen Rechtspartei eine Mitschuld. In der Flüchtlingspolitik wirken sie wie Getriebene der AfD. Deswegen sind die antifaschistischen Sprüche, mit denen Politiker von Union und SPD nun das NPD-Verfahren kommentieren, nur bedingt glaubwürdig. neues deutschland