Aufträge aus Karlsruhe - zum gescheiterten NPD-Verbot
Zu Recht habe Karlsruhe festgestellt, dass das Grundgesetz kein Weltanschauungs- oder Gesinnungsverbot enthalte. Die NPD wird nicht verboten. Der Richterspruch war erwartet worden. Er ist einstimmig und in sich logisch. Auch wenn man nicht alle Ansichten und Bewertungen der Richter teilen mag, sollte man die verkündete Grundtendenz nicht vorschnell kritisieren.
Das juristische Urteil, die NPD nicht zu verbieten, ist richtig. Das eigentliche Problem lebt weiter. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will nach der Karlsruher NPD-Entscheidung die staatliche Parteienfinanzierung auf den Prüfstand stellen. „Steuermittel für die NPD sind eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze“, sagte Maas der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“.
Gescheitertes Verbot der NPD: Jetzt Finanzierung stoppen
Das Urteil zeugt vom Geschichtsbewusstsein derer, die es gefällt haben. Die Erfahrungen vor Augen mit dem Staatsterrorismus von Nazis und Kommunisten in Deutschland, haben die Schöpfer des Grundgesetzes die Latte für Parteiverbote sehr hoch gehängt. Und nichts hat in den vergangenen 67 Jahren Anlass gegeben, die Dinge anders zu bewerten.
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele. Das Urteil schafft Rechtssicherheit. Über 60 Jahre nach dem letzten Parteiverbot hat das Bundesverfassungsgericht die Maßstäbe dieses Instruments an die heutige Zeit angepasst und damit wichtige Leitlinien formuliert. Das Instrument des Parteiverbotes hat damit sehr viel klarere Konturen bekommen.
NPD-Verbot gescheitert - Ein erwartbarer Richterspruch
Innenminister Jäger: Politik und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass Rechtsextreme im Abseits stehen. Der heutige Richterspruch in Karlsruhe, die NPD nicht zu verbieten, war von vielen erwartet worden. Wohl auch deshalb schlossen sich Bundesregierung und Bundestag dem Verbotsantrag des Bundesrates im Jahr 2013 nicht an.