Klares Meinungsbild: Die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare kommt. Das mag für die einen eine historische Entscheidung sein, für die anderen ist es ein Verfassungsbruch. In jedem Fall bringt das Votum des Bundestages die seit Jahren geforderte und angesichts einer breiten Akzeptanz überfällige Anerkennung der gesellschaftlichen Realität durch den Gesetzgeber. Über das umstrittene Verfahren wird die Zeit rasch hinweggehen.
SPD-Generalsekretär: Union bei "Ehe für alle" ohne Rückgrat und ohne Überzeugung
Bundestag stimmt für Ehe für alle. Zweifel an der die Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gesetzes zur Gleichstellung der Homo-Ehe bleiben. „Der Staat darf nicht vorschreiben, wen Menschen lieben“, betonte Wolfgang Bosbach (CDU). Artikel 6 des Grundgesetzes besage, dass Ehe und Familie eines besonderen Schutzes bedürfen.
Für sich genommen wäre Merkels Ehe-für-alle-Kehrtwende kein großes Problem. Das interne Konfliktpotenzial ist nicht mit der Flüchtlingskrise vergleichbar. Es liegt in der Summe überraschender Volten – von A wie Atomkraft bis Z wie Zuwanderung. Den Wahlkampf wird der professionelle Kanzlerwahlverein CDU deshalb kaum vermasseln. In der nächsten Legislaturperiode aber, wenn er in die Opposition oder Merkels Nachfolge vorbereiten muss, könnten alte Rechnungen zwischen „Modernisierern“ und „Traditionalisten“ beglichen werden. Davon gibt es viele. Stuttgarter Zeitung
Das US-Verfassungsgericht setzt mit seinem historischen Urteil ein Ausrufezeichen hinter diese Entwicklung. Die amerikanische Verfassung garantiere landesweit ein Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließungen, urteilten die Richter laut der am Freitag veröffentlichten Entscheidung.
Das Urteil des Supreme Courts hat globale Strahlkraft für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt. Kanzlerin Merkel führt mit ihrer Weigerung, die Ehe zu öffnen, Deutschland weiter in die Isolation gegenüber der westlichen Wertegemeinschaft.
Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blutspende in Frankreich diskriminierend
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass der generelle Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blutspende in Frankreich diskriminierend sein kann. Europäischer Gerichtshof: Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blutspende kann diskriminierend sein Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass der Europäischen Gerichtshof unterstreicht: Der generelle Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der […]